Ist Ihnen das deutsche Einkommensteuerrecht zu kompliziert?
Glauben Sie, dass Sie steuerliche Sparmöglichkeiten nicht ausgeschöpft haben?
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...im Rahmen einer Mitgliedschaft im RDS e.V. und gemäß § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz.
Grundsätzlich:
- bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Arbeitslohn und Lohnersatzleistungen)
- bei Einkünften nach dem Alterseinkünftegesetz (z.B. Renten und Pensionen)
- bei allen Unterhaltseinkünften (z.B. Ehegattenunterhalt)
Eingeschränkt:
- bei Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Aktiengeschäfte)
- bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- bei sonstigen Einkünften (z.B. Gewinn/Verlust aus Immobiliengeschäften)
Sofern diese zusätzlichen Einnahmen nicht die Grenze von 18.000 € (bei Zusammenveranlagung 36.000 €) übersteigen und nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Wir haben faire Beiträge in elf Beitragsklassen, sozial gestaffelt von 120 € bis maximal 450 €, berechnet nach Ihren gesamten Jahreseinnahmen.
Neumitglieder zahlen einmalig 20 € Aufnahmegebühr.
Im Rahmen unseres Leistungsangebots, bieten wir einen „All inclusive Service“ für unsere Mitglieder.
Unsere Berater und Beraterinnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Die Qualität unserer Leistung ist unser höchstes Anliegen!
Die Satzung des RDS e.V. Die Beitragsordnung des RDS e.V.
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